Dispositionskredit

Auch bekannt als „Dispokredit“ oder „Überziehungskredit“. Hierbei wird dem Bankkunden gewährt, sein Girokonto mit einem vorher festgelegten Betrag zu überziehen. Diese Überziehung kann jederzeit in Anspruch genommen werden. Dispositionskredite gehören seit Jahrzehnten zu einem der meist genutzten Kreditformen, da sie relativ unkompliziert zu beantragen sind und einen finanziellen Spielraum darstellen, auf welchen man jederzeit zurückgreifen kann.

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Jeder der ein festes und konstantes Einkommen vorweisen kann, kann mit seinem Kreditinstitut einen Dispositionskredit vereinbaren. Dieser darf das Dreifache des monatlichen Einkommens nicht überschreiten. Die Rückzahlung geschieht nicht durch festgelegte Raten, sondern kann individuell gehandhabt werden. Außerdem ist der Dispositionskredit nicht zweckgebunden. Er kann also, ohne Angaben an das Kreditinstitut genutzt werden.

Man sollte jedoch beachten, dass man den gewährten Dispositionsrahmen nicht weiterhin überzieht. Falls dies der Fall sein sollte, sollte man dies vorab mit der Bank besprechen. Die fälligen Zinsen, die durch die Überziehung zustande kommen, werden dem Girokonto zu Lasten geschrieben. Eine vorzeitige Kündigung des Kredites ist seitens der Bank möglich, wenn z.B. der Kreditnehmer nicht mehr dazu fähig ist, den Dispositionskredit zurückzuzahlen. Auch der Dispokreditnehmer kann diesen kündigen, jedoch muss er in diesem Fall den Dispositionskredit in voller Höhe tilgen.