Zinsen und Gebühren

Für fast alle Dienstleistungen die eine Bank erbringt fallen Gebühren und Zinsen an. Diese sind für den oben erwähnten Dispositionskredit beispielsweise besonders hoch und oft im zweistelligen Bereich. Während täglich Sollzinsen anfallen, werden bei einer Überziehung des vereinbarten Kreditlimits zusätzlich Zinsen fällig. Zu beachten ist auch, dass sich die Zinsen nach dem aktuellen Stand der Marktzinsen orientieren. Ein fester Zins ist somit nicht gegeben. Jedoch muss auch erwähnt werden, dass die Zinsen nur anfallen, wenn der Dispositionskredit auch in Anspruch genommen wird. In jedem Fall sollte man eine überdurchschnittliche Nutzung eines Dispokredites vermeiden, da die Zinsen meistens höher sind, als die eines Ratenkredites und quartalsweise dem laufenden Konto zu Lasten gelegt werden, welche das Konto zusätzlich belasten.

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Der Bundesgerichtshof setzt sich mit der Thematik anfallender Gebühren und Zinsen auseinander, indem gesetzlich geregelt wird, welche Zinsen und Gebühren erhoben werden dürfen oder nicht um die Kunden vor Wucherzinsen seitens der Banken zu schützen. So ist es zum Beispiel nicht gestattet eine Gebühr für eine nicht erbrachte Dienstleistung zu verlangen oder Gebühren für die Eröffnung oder Schließung eines Girokontos zu erheben. Grundsätzlich dürfen für keine Leistungen, die mit der gesetzlichen Mitwirkungspflicht der Bank verbunden sind, Gebühren erhoben werden. Sollte dies widerrechtlich doch geschehen, kann man gerichtlich hiergegen vorgehen und sich auf die bestehenden Gesetze berufen.

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